Ein Freiflächenplan zeigt, wie die nicht überbauten Flächen eines Grundstücks nach einem Bauvorhaben aussehen und funktionieren sollen. Dabei geht es längst nicht nur um Bäume, Rasen und Pflanzflächen. Auch Zufahrten, Stellplätze, Feuerwehrflächen, Geländehöhen, Regenwasser, Versiegelung, Dachbegrünung und vorhandene Vegetation können Bestandteil der Planung sein.

Besonders relevant wird der Freiflächengestaltungsplan beim Bauantrag. Je nach Bundesland, Kommune, Bebauungsplan und Art des Bauvorhabens kann er Teil der einzureichenden Bauvorlagen sein oder von der Genehmigungsbehörde zusätzlich gefordert werden.

Aus meiner Sicht als Landschaftsarchitekt ist der wichtigste Punkt allerdings ein anderer: Der Freiflächenplan sollte nicht erst kurz vor Abgabe des Bauantrags entstehen. Wenn Freiraum, Hochbau und Erschließung früh gemeinsam geplant werden, lassen sich viele Konflikte vermeiden, bevor sie teuer werden.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Freiflächenplan beziehungsweise Freiflächengestaltungsplan stellt die geplante Nutzung und Gestaltung der nicht überbauten Grundstücksflächen dar.
  • Er kann Teil der Unterlagen für einen Bauantrag sein.
  • Eine bundesweit einheitliche Pflicht für jedes Bauvorhaben gibt es nicht.
  • Anforderungen können sich aus Landesrecht, Bebauungsplänen, kommunalen Satzungen oder Forderungen der Genehmigungsbehörde ergeben.
  • Typische Inhalte sind Bäume, Pflanzflächen, Wege, Stellplätze, Geländehöhen, Versiegelung, Regenwasserbewirtschaftung und Gebäudebegrünung.
  • Der qualifizierte Freiflächengestaltungsplan wird fachlich von Landschaftsarchitekten erstellt.
  • Die Kosten hängen stark von Grundstücksgröße, Planungsumfang und erforderlichen Nachweisen ab und liegen bei vollständigen Planungsleistungen häufig im vierstelligen Bereich.

Was ist ein Freiflächenplan?

Der Begriff Freiflächenplan wird häufig verkürzt für den Freiflächengestaltungsplan verwendet. Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen – bdla – spricht in seiner fachlichen Handreichung vom qualifizierten Freiflächengestaltungsplan, kurz FGP.

Der Plan stellt die geplante Nutzung und Gestaltung der Freiflächen eines Grundstücks nach Lage, Art, Größe und Beschaffenheit dar.

Das bedeutet: Während der Hochbauplan vor allem das Gebäude beschreibt, beschäftigt sich der Freiflächengestaltungsplan mit dem Raum rund um das Gebäude – und mit den Schnittstellen zwischen Gebäude und Grundstück.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Grün- und Pflanzflächen
  • bestehende und geplante Bäume
  • Terrassen und Aufenthaltsflächen
  • Wege und Zufahrten
  • Stellplätze
  • Fahrradabstellplätze
  • Feuerwehrzufahrten
  • Geländehöhen
  • Stützmauern und Böschungen
  • Regenwasserversickerung und Retention
  • Dach- und Fassadenbegrünung
  • Spiel- und Erholungsflächen
  • Versiegelungs- und Grünflächenbilanzen

Der Freiflächenplan ist damit wesentlich mehr als ein schön gezeichneter Gartenplan.


Freiflächenplan oder Freiflächengestaltungsplan – gibt es einen Unterschied?

In der Praxis werden unterschiedliche Bezeichnungen verwendet.

Du findest beispielsweise:

  • Freiflächenplan
  • Freiflächengestaltungsplan
  • qualifizierter Freiflächengestaltungsplan
  • FGP
  • teilweise auch QFP

Entscheidend ist weniger die Bezeichnung als die Frage, welche Inhalte die zuständige Behörde für das konkrete Bauvorhaben verlangt.

Ein einfacher Lageplan mit ein paar eingezeichneten Grünflächen ist nicht automatisch mit einem qualifizierten Freiflächengestaltungsplan gleichzusetzen.

Der qualifizierte FGP bündelt unterschiedliche funktionale, gestalterische, ökologische und genehmigungsrelevante Anforderungen in einem abgestimmten Plan.


Freiflächenplan beim Bauantrag: Wann wird er benötigt?

Eine pauschale Aussage wie „Zu jedem Bauantrag gehört ein Freiflächenplan“ wäre falsch.

Ob ein Freiflächengestaltungsplan für den Bauantrag erforderlich ist, hängt von mehreren Faktoren ab.

Eine Forderung kann sich beispielsweise ergeben aus:

  • der Bauvorlagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes,
  • einem Bebauungsplan,
  • einem Grünordnungsplan,
  • einer kommunalen Freiflächengestaltungs- oder Begrünungssatzung,
  • einem Stadt- oder Gemeinderatsbeschluss,
  • naturschutz- oder baumschutzrechtlichen Anforderungen,
  • oder einer konkreten Forderung der Genehmigungsbehörde.

Der bdla weist ausdrücklich darauf hin, dass sich aus den Landesbauordnungen bislang keine bundesweit einheitliche direkte Pflicht zur Vorlage eines Freiflächengestaltungsplans ergibt. In verschiedenen Ländern und Kommunen bestehen jedoch direkte oder indirekte Anforderungen an entsprechende Planunterlagen.

Praxis-Tipp: Kläre möglichst schon zu Beginn der Planung mit Architekt und Genehmigungsbehörde, ob ein Freiflächengestaltungsplan erforderlich ist und welche Inhalte erwartet werden. Das verhindert Nachforderungen kurz vor der Baugenehmigung.


Für welche Bauvorhaben ist ein Freiflächengestaltungsplan besonders relevant?

Je größer und komplexer ein Bauvorhaben wird, desto wichtiger wird eine koordinierte Freiraumplanung.

Typische Projekte sind:

  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohnanlagen
  • Bürogebäude
  • Gewerbebauten
  • Schulen und Kindertagesstätten
  • öffentliche Gebäude
  • größere Nachverdichtungen
  • Bauvorhaben mit umfangreichem Baumbestand
  • Projekte mit besonderen Anforderungen an Regenwasser oder Versiegelung

In seiner Handreichung empfiehlt der bdla einen qualifizierten Freiflächengestaltungsplan insbesondere bei größeren Wohngebäuden sowie öffentlichen und gewerblichen Bauvorhaben.

Ob er tatsächlich formell gefordert wird, muss aber immer für das konkrete Projekt geprüft werden.


Was gehört in einen Freiflächengestaltungsplan?

Der genaue Umfang richtet sich nach Projekt und Genehmigungsanforderungen.

Der bdla nennt jedoch eine ganze Reihe typischer Inhalte.

1. Gebäude und Grundstück

Grundlage ist zunächst ein Lageplan mit:

  • Grundstücksgrenzen
  • geplanter Bebauung
  • weiteren baulichen Anlagen
  • Erschließung
  • Geländehöhen
  • und dem planungsrelevanten Umfeld.

2. Bäume und Gehölze

Bestehende Bäume spielen bei vielen Bauvorhaben eine zentrale Rolle.

Dargestellt werden können unter anderem:

  • Baumstandorte
  • Baumart
  • Stammumfang
  • Kronendurchmesser
  • zu erhaltende Bäume
  • zu fällende Bäume
  • Baumschutzmaßnahmen während der Bauphase
  • geplante Ersatzpflanzungen

Bei umfangreichem Bestand kann dafür zusätzlich ein eigener Baumbestands- oder Baumfällungsplan sinnvoll sein.

3. Grün- und Pflanzflächen

Geplante Vegetationsflächen werden nach Art und Umfang dargestellt.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Rasen und Wiesen
  • Staudenflächen
  • Strauchpflanzungen
  • Hecken
  • Bäume
  • Dachbegrünungen
  • Fassadenbegrünungen

4. Wege, Stellplätze und Verkehrsflächen

Ein wichtiger Teil des Plans ist die Organisation der Erschließung.

Dazu zählen:

  • Fußwege
  • Zufahrten
  • Stellplätze
  • Fahrradstellplätze
  • Anlieferungsflächen
  • barrierefreie Zugänge
  • Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen

5. Geländehöhen

Auch die geplante Topografie gehört häufig in den Freiflächenplan.

Gerade bei Hanggrundstücken können Geländehöhen, Böschungen, Mauern und Übergänge zwischen Gebäude und Grundstück entscheidend sein.

6. Regenwasser

Ein zunehmend wichtiges Thema ist die Regenwasserbewirtschaftung.

Dargestellt werden können beispielsweise:

  • Mulden
  • Versickerungsflächen
  • Retentionsteiche
  • Rigolen
  • Zisternen
  • und weitere Entwässerungselemente.

Gerade mit zunehmenden Starkregenereignissen ist das aus meiner Sicht längst kein Nebenthema mehr.


Versiegelung und Grünflächen nachweisen

Ein Freiflächengestaltungsplan kann außerdem dazu dienen, Vorgaben aus einem Bebauungsplan prüfbar nachzuweisen.

Typische Beispiele sind:

  • maximal zulässige Versiegelung
  • Mindestanteil begrünter Flächen
  • Mindestanteil Dachbegrünung
  • Anzahl vorgeschriebener Baumpflanzungen
  • Ersatzpflanzungen

Der bdla zeigt in seiner Handreichung beispielsweise eine Versiegelungsbilanz, bei der teilversiegelte und vollständig versiegelte Flächen den Vorgaben des Bebauungsplans gegenübergestellt werden.

Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen Gestaltung und Genehmigungsplanung: Ein schöner Plan allein reicht nicht. Die Anforderungen müssen auch rechnerisch und fachlich nachvollziehbar nachgewiesen werden.


Wer darf einen Freiflächengestaltungsplan erstellen?

Ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan ist eine klassische Aufgabe der Landschaftsarchitektur.

Der bdla ordnet das fachgerechte Zusammenführen der unterschiedlichen Planungsleistungen des Außenraums ausdrücklich dem Tätigkeits- und Verantwortungsbereich von Landschaftsarchitekten zu.

Das ist aus meiner Sicht auch fachlich sinnvoll.

Denn ein Freiflächenplan verbindet:

  • Gestaltung
  • Pflanzenverwendung
  • Topografie
  • Baumschutz
  • Regenwassermanagement
  • Naturschutz
  • Erschließung
  • Aufenthaltsqualität
  • und baurechtliche Anforderungen.

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Wann sollte der Landschaftsarchitekt eingebunden werden?

Am besten nicht erst, wenn der Architekt schreibt:

„Für den Bauantrag fehlt uns noch der Freiflächenplan.“

Der bdla empfiehlt ausdrücklich, mit der Freianlagenplanung möglichst zeitgleich mit der Hochbauplanung zu beginnen.

Das halte ich für einen der wichtigsten Punkte der gesamten Handreichung.

Denn viele Entscheidungen des Hochbaus beeinflussen unmittelbar die Freiflächen:

  • Wo liegt das Gebäude?
  • Wo befindet sich die Tiefgarage?
  • Wo fährt die Feuerwehr?
  • Wie werden Stellplätze organisiert?
  • Wo kann Regenwasser versickern?
  • Welche Bestandsbäume können erhalten werden?
  • Wie werden Höhenunterschiede überwunden?

Wenn diese Fragen bereits vollständig entschieden sind, bleibt für eine gute Freiraumplanung häufig nur noch der verbleibende Rest.

Eine frühe Freiraumplanung beeinflusst dagegen auch die Qualität des Gesamtprojekts.


Freiflächenplan erstellen: So läuft die Planung ab

Ein typischer Ablauf kann ungefähr so aussehen:

  1. Unterlagen zusammentragen: Lageplan, Vermessung, Architekturplanung, Bebauungsplan und weitere Vorgaben.
  2. Anforderungen prüfen: Welche Inhalte fordert die Genehmigungsbehörde?
  3. Bestand erfassen: Gelände, Bäume, Vegetation und vorhandene Anlagen aufnehmen.
  4. Freiraumkonzept entwickeln: Funktionen, Gestaltung und ökologische Anforderungen zusammenführen.
  5. Mit Hochbau und Fachplanern abstimmen: Erschließung, Entwässerung, Feuerwehr, Leitungen und Gebäude koordinieren.
  6. Nachweise erstellen: beispielsweise Versiegelung, Begrünungsanteil oder Baumbilanz.
  7. Freiflächengestaltungsplan ausarbeiten: Plan mit allen genehmigungsrelevanten Angaben erstellen.
  8. Mit Bauantrag einreichen: je nach Verfahren zusammen mit den übrigen Bauvorlagen.

Welchen Maßstab hat ein Freiflächenplan?

Nach der Handreichung des bdla wird der qualifizierte Freiflächengestaltungsplan häufig im Maßstab 1:100 erstellt.

Je nach Grundstücksgröße und Komplexität können aber auch Maßstäbe wie:

  • 1:200
  • oder 1:500

sinnvoll beziehungsweise gefordert sein.

Maßgeblich sind letztlich die Anforderungen des konkreten Bauantrags und der zuständigen Behörde.


Freiflächengestaltungsplan Kosten: Was kostet die Erstellung?

Eine seriöse Pauschale lässt sich kaum nennen.

Die Kosten für einen Freiflächengestaltungsplan hängen wesentlich davon ab, wie viel tatsächlich bearbeitet werden muss.

Preisbestimmend sind beispielsweise:

  • Größe des Grundstücks
  • Art und Größe des Bauvorhabens
  • vorhandener Baumbestand
  • Komplexität der Topografie
  • Anforderungen an Regenwasser und Entwässerung
  • notwendige Flächen- und Versiegelungsbilanzen
  • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • Abstimmungsbedarf mit anderen Fachplanungen
  • zusätzliche Gutachten und Fachbeiträge

Bei einem überschaubaren Wohnbauprojekt kann die Freiflächenplanung vergleichsweise kompakt sein. Bei einem größeren Mehrfamilienhaus oder Gewerbeprojekt mit Tiefgarage, Baumbestand, Entwässerung, Feuerwehrflächen und umfangreichen Nachweisen entsteht dagegen schnell eine deutlich umfassendere Planungsleistung.

Für einen qualifizierten Freiflächengestaltungsplan solltest du deshalb in der Regel mit einer Planungsleistung im vierstelligen Bereich rechnen. Bei komplexen Projekten kann der Aufwand deutlich darüber liegen.

Der bdla nennt unterschiedliche Möglichkeiten der Vergütung. Die Leistungen können unter anderem auf Grundlage der HOAI für Freianlagenplanung, als vereinbartes Pauschalhonorar oder über vereinbarte Zeitsätze vergütet werden.

Wichtig: Lass dir nicht nur einen Preis für „einen Freiflächenplan“ nennen. Entscheidend ist die Leistungsbeschreibung: Welche Pläne, Nachweise, Abstimmungen und zusätzlichen Fachleistungen sind tatsächlich enthalten?


Warum ein guter Freiflächengestaltungsplan Geld sparen kann

Ein zusätzlicher Planer klingt zunächst nach zusätzlichen Planungskosten.

Eine frühzeitige Freiraumplanung kann aber gerade das Gegenteil bewirken.

Typische Probleme entstehen beispielsweise dann, wenn:

  • die Feuerwehrzufahrt später mit geplanten Bäumen kollidiert,
  • für die Regenwasserversickerung keine ausreichende Fläche mehr vorhanden ist,
  • ein schützenswerter Baum mit der Tiefgarage kollidiert,
  • zu viele Flächen versiegelt wurden,
  • vorgeschriebene Grünflächen nicht mehr untergebracht werden können,
  • oder Geländehöhen erst am Ende der Planung gelöst werden.

Solche Konflikte nachträglich zu reparieren ist meistens teurer als sie frühzeitig planerisch zu vermeiden.


Freiflächenplan und Klimaanpassung

Der Freiflächengestaltungsplan bekommt auch durch den Klimawandel eine größere Bedeutung.

Der Außenraum eines Grundstücks kann beispielsweise einen Beitrag leisten durch:

  • großkronige Bäume
  • Verschattung
  • Dach- und Fassadenbegrünung
  • geringe Bodenversiegelung
  • Versickerungsflächen
  • Regenwasserrückhaltung
  • artenreiche Pflanzungen

Ein Stellplatz, eine Feuerwehrfläche, Regenwasserversickerung und Begrünung konkurrieren auf einem Grundstück häufig um dieselben wenigen Quadratmeter.

Die eigentliche planerische Aufgabe besteht deshalb darin, diese Anforderungen nicht einzeln, sondern gemeinsam zu lösen.


Quelle und weiterführende Informationen

Eine ausführliche fachliche Grundlage bietet die Veröffentlichung des Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen bdla:

Der qualifizierte Freiflächengestaltungsplan – Fachliche Handreichung für Planende und Bauende sowie Empfehlung für Städte und Gemeinden

Die Broschüre enthält neben Erläuterungen zu Inhalt und Anwendung auch Checklisten, Bilanzierungsbeispiele sowie beispielhafte Freiflächengestaltungspläne für Wohn- und Gewerbebauten.

Du benötigst einen Freiflächengestaltungsplan?

Ein Landschaftsarchitekt kann die Außenanlagen frühzeitig mit Hochbau und Fachplanung abstimmen und die erforderlichen Unterlagen für das Genehmigungsverfahren erstellen.

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Zusammenfassung

Mein Fazit: Der Freiflächenplan ist mehr als eine Anlage zum Bauantrag

Ein Freiflächenplan beziehungsweise qualifizierter Freiflächengestaltungsplan zeigt, wie Gebäude und Außenraum auf einem Grundstück zusammen funktionieren.

Er bündelt Themen wie Vegetation, Bäume, Wege, Stellplätze, Geländehöhen, Regenwasser, Versiegelung, Gebäudebegrünung und Aufenthaltsqualität.

Ob ein Freiflächengestaltungsplan für deinen Bauantrag verpflichtend ist, hängt von Bundesland, Kommune, Planungsrecht und Bauvorhaben ab.

Aus meiner Sicht als Landschaftsarchitekt sollte die Frage aber nicht nur lauten: „Muss ich diesen Plan einreichen?“

Viel wichtiger ist: Wann muss die Freiraumplanung beginnen, damit sie das Bauvorhaben noch sinnvoll beeinflussen kann?

Und darauf ist meine Antwort ziemlich eindeutig: möglichst früh und parallel zur Hochbauplanung.


FAQ: Freiflächenplan und Freiflächengestaltungsplan

Ein Freiflächenplan beziehungsweise Freiflächengestaltungsplan stellt die Nutzung und Gestaltung der nicht überbauten Grundstücksflächen dar. Dazu können unter anderem Bäume, Pflanzflächen, Wege, Stellplätze, Geländehöhen, Regenwasserbewirtschaftung und Gebäudebegrünung gehören.
Das hängt vom konkreten Bauvorhaben, Bundesland und der jeweiligen Kommune ab. Anforderungen können sich beispielsweise aus Bauvorlagenverordnungen, Bebauungsplänen, kommunalen Satzungen oder Forderungen der Genehmigungsbehörde ergeben.
Qualifizierte Freiflächengestaltungspläne gehören zum Tätigkeitsbereich von Landschaftsarchitekten. Sie koordinieren gestalterische, funktionale und ökologische Anforderungen des Außenraums mit Hochbau und weiteren Fachplanungen.
Die Kosten hängen von Grundstücksgröße, Projektkomplexität und erforderlichen Nachweisen ab. Bei vollständigen Planungsleistungen handelt es sich häufig um einen vierstelligen Betrag, bei größeren oder komplexen Projekten kann der Aufwand deutlich höher sein.
Häufig wird ein Maßstab von 1:100 verwendet. Je nach Grundstücksgröße und Projekt können auch 1:200 oder 1:500 sinnvoll beziehungsweise gefordert sein.
Idealerweise beginnt die Freiraumplanung parallel zur Hochbauplanung. So können Gebäude, Erschließung, Stellplätze, Regenwasser, Baumbestand und Grünflächen frühzeitig aufeinander abgestimmt werden.

Johannes

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