Ein großer Baum prägt einen Garten über Jahrzehnte. Soll er gefällt werden, reicht deshalb nicht immer die Entscheidung des Grundstückseigentümers aus. Je nach Standort, Baumart, Stammumfang und örtlicher Baumschutzregelung kann eine Genehmigung zum Baumfällen erforderlich sein.

Besonders wichtig: Es gibt in Deutschland keine einfache bundesweite Regel nach dem Muster „Ab dieser Größe braucht jeder Baum eine Genehmigung“. Viele Städte und Gemeinden schützen Bäume durch eigene Baumschutzsatzungen oder Baumschutzverordnungen.

Aus meiner Sicht als Landschaftsarchitekt würde ich deshalb vor einer größeren Baumfällung immer zuerst drei Dinge prüfen: Ist der Baum örtlich geschützt? Ist die Fällung zum geplanten Zeitpunkt zulässig? Gibt es Hinweise auf geschützte Tiere oder Lebensstätten?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Baumfällgenehmigung kann erforderlich sein, wenn ein Baum durch eine örtliche Baumschutzsatzung oder andere Schutzvorschriften geschützt ist.
  • Entscheidend sind häufig Baumart, Stammumfang, Standort und Kommune.
  • Eine bundesweit einheitliche Liste, welche Bäume ohne Genehmigung gefällt werden dürfen, gibt es nicht.
  • Auch ein nicht durch eine Baumschutzsatzung geschützter Baum darf nicht automatisch jederzeit gefällt werden.
  • § 39 BNatSchG enthält saisonale Schutzregeln für Gehölze, allerdings mit wichtigen Ausnahmen und Differenzierungen.
  • Der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG gilt unabhängig davon – beispielsweise bei besetzten Vogelnestern oder Fledermausquartieren.
  • Eine ungenehmigte Fällung eines geschützten Baumes kann Bußgelder und Ersatzpflanzungen nach sich ziehen.

Wann braucht man eine Baumfällgenehmigung?

Ob du einen Baum mit oder ohne Genehmigung fällen darfst, lässt sich nicht allein anhand seiner Höhe bestimmen.

Entscheidend sind vor allem die Regeln am jeweiligen Standort.

Eine Baumfällgenehmigung kann insbesondere erforderlich werden, wenn:

  • für deine Stadt oder Gemeinde eine Baumschutzsatzung gilt,
  • der Baum den darin festgelegten Stammumfang überschreitet,
  • die betreffende Baumart geschützt ist,
  • der Baum Bestandteil einer geschützten Baumgruppe oder Allee ist,
  • weitere naturschutzrechtliche Schutzbestimmungen greifen
  • oder das Grundstück beziehungsweise der Baum einem besonderen Schutz unterliegt.

Das bedeutet gleichzeitig: Ein Baum kann auf einem Grundstück ohne Genehmigung gefällt werden dürfen, während ein vergleichbarer Baum wenige Kilometer weiter bereits unter eine kommunale Baumschutzsatzung fällt.


Welche Bäume sind geschützt?

Eine deutschlandweit einheitliche Liste aller geschützten Gartenbäume gibt es nicht.

Viele kommunale Baumschutzsatzungen arbeiten vor allem mit dem Stammumfang. Zusätzlich können bestimmte Baumarten einbezogen oder ausgeschlossen werden.

Typischerweise können Satzungen beispielsweise unterscheiden zwischen:

  • Laubbäumen
  • Nadelbäumen
  • Obstbäumen
  • bestimmten besonders geschützten Arten
  • mehrstämmigen Bäumen

Auch die Höhe, in der der Stammumfang gemessen wird, kann unterschiedlich festgelegt sein.

Deshalb würde ich mich nicht auf pauschale Aussagen wie „Obstbäume darf man immer fällen“ oder „Unter 80 Zentimeter Stammumfang braucht man nie eine Genehmigung“ verlassen.

Praxis-Tipp: Suche auf der Website deiner Stadt oder Gemeinde nach „Baumschutzsatzung“, „Baumschutzverordnung“ oder „Baumfällgenehmigung“. Dort findest du normalerweise die für deinen Standort entscheidenden Grenzwerte und Ausnahmen.


Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen?

Ohne eine Prüfung der örtlichen Vorschriften lässt sich auch diese Frage nicht pauschal beantworten.

Eine Fällung ohne kommunale Baumfällgenehmigung kann beispielsweise möglich sein, wenn:

  • für das Grundstück keine entsprechende Baumschutzsatzung gilt,
  • der Baum die dort festgelegten Schutzkriterien nicht erreicht,
  • die Baumart ausdrücklich ausgenommen ist
  • und keine anderen naturschutzrechtlichen Verbote entgegenstehen.

Damit ist allerdings erst die Genehmigungsfrage beantwortet.

Zusätzlich musst du prüfen, ob die Fällung zum betreffenden Zeitpunkt erlaubt ist und ob der Baum beispielsweise von Vögeln, Fledermäusen oder anderen geschützten Tieren genutzt wird.

Genau diese zweite Frage behandeln wir ausführlich in unserem Ratgeber Wann darf man Bäume fällen?.


Welche Bäume darf man nicht fällen?

Nicht ohne Weiteres fällen solltest du insbesondere einen Baum, der durch eine örtliche Satzung oder eine andere Schutzregelung geschützt ist.

Auch eine erteilte Baumfällgenehmigung bedeutet außerdem nicht automatisch, dass du sämtliche anderen naturschutzrechtlichen Vorgaben ignorieren darfst.

Besonders relevant ist der Artenschutz.

§ 44 Bundesnaturschutzgesetz schützt unter anderem Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Tierarten.

Das kann beispielsweise relevant werden bei:

  • besetzten Vogelnestern
  • Baumhöhlen mit Fledermäusen
  • dauerhaft genutzten Brutstätten
  • anderen geschützten Tierarten im oder am Baum

Deshalb gehört vor der Fällung immer auch ein Blick auf mögliche Lebensstätten im Baum dazu.


Baumfällgenehmigung und Fällzeit sind zwei verschiedene Themen

Hier entsteht besonders häufig Verwirrung.

Die Baumfällgenehmigung und die Frage, zu welcher Jahreszeit ein Baum gefällt werden darf, sind nicht dasselbe.

Eine kommunale Baumschutzsatzung entscheidet beispielsweise darüber, ob ein bestimmter Baum überhaupt beseitigt werden darf.

Daneben enthält § 39 Bundesnaturschutzgesetz saisonale Schutzbestimmungen.

Dort ist geregelt, dass Bäume außerhalb von Wald, Kurzumtriebsplantagen und gärtnerisch genutzten Grundflächen sowie Hecken, Gebüsche und andere Gehölze grundsätzlich vom 1. März bis zum 30. September nicht beseitigt beziehungsweise auf den Stock gesetzt werden dürfen. Das Gesetz enthält zugleich Ausnahmen.

Die häufig zu lesende Aussage „Zwischen März und September darf man generell keinen Baum fällen“ ist deshalb zu pauschal.

Zusätzlich gilt der besondere Artenschutz unabhängig von diesem Zeitraum.

Die Unterschiede und Ausnahmen erklären wir ausführlich im Beitrag Wann darf man Bäume fällen? Regeln, Brutzeit und Ausnahmen.


Wie beantrage ich eine Baumfällgenehmigung?

Wenn dein Baum geschützt ist, musst du vor der Fällung normalerweise einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.

Je nach Kommune kann das beispielsweise sein:

  • Umweltamt
  • Grünflächenamt
  • untere Naturschutzbehörde
  • oder eine andere kommunale Fachstelle.

Viele Städte stellen inzwischen ein Formular für die Baumfällgenehmigung online bereit.

Welche Angaben werden für den Antrag benötigt?

Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich. Häufig werden jedoch folgende Angaben beziehungsweise Unterlagen verlangt:

  • Grundstück und Standort des Baumes
  • Baumart
  • Stammumfang
  • Lageplan oder Skizze
  • Fotos des Baumes
  • Begründung für die geplante Fällung
  • gegebenenfalls ein Baumgutachten oder eine fachliche Beurteilung

Je klarer sich nachvollziehen lässt, warum die Fällung notwendig ist, desto besser kann die zuständige Behörde den Antrag beurteilen.


Welche Gründe sprechen für eine Baumfällgenehmigung?

Ein geschützter Baum darf nicht allein deshalb gefällt werden, weil er Arbeit macht oder an einer anderen Stelle schöner wäre.

Je nach örtlicher Satzung können jedoch Gründe für eine Ausnahme oder Genehmigung vorliegen.

Typische Fälle sind beispielsweise:

  • erhebliche Schäden oder Krankheiten am Baum
  • mangelnde Stand- oder Bruchsicherheit
  • konkrete Gefahren für Personen oder Gebäude
  • ein zulässiges Bauvorhaben, das ohne Fällung nicht umgesetzt werden kann
  • außergewöhnlich starke Beeinträchtigungen des Grundstücks

Ob ein Grund ausreicht, entscheidet letztlich die zuständige Behörde auf Grundlage der geltenden Regelung und des konkreten Einzelfalls.

Bei möglichen Gefahrbäumen kann eine fachkundige Baumkontrolle oder ein Baumgutachten sinnvoll beziehungsweise von der Behörde verlangt sein.


Reicht Verschattung als Grund für eine Baumfällung?

Nicht automatisch.

Ein großer Baum wirft Schatten, verliert Blätter und Früchte und kann zeitweise auch Insekten beherbergen. Solche natürlichen Auswirkungen eines Baumes reichen nicht zwangsläufig aus, um die Fällung eines geschützten Baumes zu rechtfertigen.

Entscheidend ist, ob die konkrete Beeinträchtigung nach der jeweiligen Schutzregelung tatsächlich eine Ausnahme rechtfertigt.

Auch ein Wunsch nach einer einfacheren Gartengestaltung führt deshalb nicht automatisch zu einer Fällgenehmigung.


Was passiert, wenn ich einen Baum ohne Genehmigung fälle?

Wenn ein geschützter Baum ohne die notwendige Baumfällgenehmigung beseitigt wird, kann das als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

Je nach Bundesland und kommunaler Regelung können erhebliche Bußgelder entstehen.

Darüber hinaus können weitere Folgen hinzukommen, beispielsweise:

  • Ersatzpflanzungen
  • Ausgleichszahlungen
  • weitere naturschutzrechtliche Maßnahmen

Bei Verstößen gegen den besonderen Artenschutz können zusätzlich andere Vorschriften relevant werden.

Deshalb würde ich gerade bei älteren und größeren Bäumen lieber einmal zu viel bei der zuständigen Behörde nachfragen als erst nach der Fällung zu klären, ob sie erlaubt war.


Muss nach einer genehmigten Fällung ein neuer Baum gepflanzt werden?

Das kann sein.

Kommunale Baumschutzsatzungen können eine Genehmigung mit einer Ersatzpflanzung verbinden.

Die Behörde kann beispielsweise festlegen:

  • wie viele neue Bäume gepflanzt werden müssen,
  • welche Qualität beziehungsweise Pflanzgröße erforderlich ist,
  • welche Baumarten geeignet sind
  • oder bis wann die Ersatzpflanzung erfolgen muss.

Ist eine Ersatzpflanzung auf dem Grundstück nicht möglich, können manche Regelungen stattdessen eine Ausgleichszahlung vorsehen.

Auch das hängt von der jeweiligen örtlichen Satzung ab.


Was gilt bei einem gefährlichen Baum?

Droht ein Baum akut umzustürzen oder sind große Äste unmittelbar bruchgefährdet, steht zunächst die Sicherheit im Vordergrund.

Das bedeutet trotzdem nicht, dass jede eigene Einschätzung „Der Baum sieht gefährlich aus“ sämtliche Schutzvorschriften außer Kraft setzt.

Bei erkennbaren Schäden würde ich deshalb möglichst früh einen fachkundigen Baumpfleger oder Baumkontrolleur hinzuziehen.

Bei einer unmittelbaren Gefahr kann außerdem die zuständige Behörde beziehungsweise Gefahrenabwehrstelle eingebunden werden.

Fotos und eine fachliche Dokumentation des Zustands sind gerade bei dringenden Fällungen sinnvoll.


Was gilt für den Baum des Nachbarn?

Steht der Baum vollständig auf dem Nachbargrundstück, kannst du ihn selbstverständlich nicht selbst fällen, nur weil Äste, Schatten oder Laub dich stören.

Bei Bäumen an oder nahe der Grenze gelten eigene nachbarrechtliche Regeln.

Dabei geht es unter anderem um:

  • überhängende Äste
  • Wurzeln
  • Grenzbäume
  • Abstände
  • und mögliche Beseitigungsansprüche.

Diesen Themenkomplex haben wir bewusst ausgelagert. Mehr dazu findest du im Ratgeber Bäume an der Grundstücksgrenze: Abstand, Äste und Wurzeln.


Was kostet es, einen Baum fällen zu lassen?

Die eigentliche Genehmigung ist nur ein kleiner Teil des Projekts.

Für die Fällung selbst hängen die Kosten unter anderem ab von:

  • Baumhöhe und Stammstärke
  • Zugänglichkeit
  • Standort
  • Fällmethode
  • notwendiger Seilklettertechnik oder Hubarbeitsbühne
  • Entsorgung
  • Stubbenfräsung

Ein frei stehender kleiner Baum mit ausreichend Platz ist wesentlich einfacher zu entfernen als ein großer Baum zwischen Haus, Garage und Grundstücksgrenze.

Konkrete Preisbeispiele findest du in unserem Ratgeber Baumfällung Kosten: Was kostet es, einen Baum fällen zu lassen?.


Meine Checkliste vor einer Baumfällung

  1. Eigentum klären: Steht der Baum vollständig auf deinem Grundstück?
  2. Baumschutzsatzung suchen: Gibt es für deine Kommune besondere Schutzvorschriften?
  3. Baum bestimmen: Welche Art ist es?
  4. Stammumfang messen: Nach den Vorgaben der örtlichen Satzung.
  5. Genehmigungspflicht klären: Ist der Baum geschützt?
  6. Fällzeit prüfen: Welche Vorgaben gelten nach Bundesnaturschutzgesetz und örtlichen Vorschriften?
  7. Artenschutz prüfen: Gibt es Nester, Höhlen oder andere geschützte Lebensstätten?
  8. Bei Schäden Fachmann hinzuziehen: Stand- und Bruchsicherheit fachlich bewerten lassen.
  9. Genehmigung abwarten: Einen geschützten Baum nicht vorher fällen.
  10. Ersatzpflanzung prüfen: Gibt es entsprechende Auflagen?

Du möchtest einen Baum prüfen oder fachgerecht fällen lassen?

Bei großen, geschädigten oder schwierig stehenden Bäumen lohnt sich die Unterstützung durch einen Fachbetrieb. Ein professioneller Baumpfleger kann den Zustand des Baumes beurteilen, die sichere Fällmethode festlegen und bei Bedarf auch Unterlagen für die Genehmigung vorbereiten.

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Zusammenfassung

Mein Fazit: Erst Schutzstatus prüfen, dann die Fällung planen

Ob du für das Baumfällen eine Genehmigung brauchst, lässt sich in Deutschland nicht pauschal beantworten.

Entscheidend sind vor allem die örtliche Baumschutzsatzung, Baumart, Stammumfang und Standort.

Hinzu kommen zwei weitere Ebenen: die zeitlichen Regeln des Bundesnaturschutzgesetzes und der besondere Artenschutz.

Ein Baum kann also außerhalb einer kommunalen Baumschutzsatzung liegen und trotzdem nicht ohne weitere Prüfung gefällt werden.

Aus meiner Sicht ist die sinnvollste Reihenfolge deshalb: Schutzstatus prüfen, Artenschutz berücksichtigen, Genehmigung klären und erst danach die eigentliche Baumfällung planen.

Bei großen oder möglicherweise geschädigten Bäumen sollte außerdem ein fachkundiger Baumpfleger hinzugezogen werden. Das schafft nicht nur rechtliche, sondern vor allem auch technische Sicherheit.


FAQ: Baum fällen und Genehmigung

Eine Baumfällgenehmigung kann erforderlich sein, wenn ein Baum durch eine kommunale Baumschutzsatzung, Baumschutzverordnung oder andere Schutzvorschriften geschützt ist. Entscheidend können insbesondere Baumart, Stammumfang und Standort sein.
Das lässt sich nicht bundesweit pauschal beantworten. Ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt unter anderem von den örtlichen Baumschutzvorschriften ab. Zusätzlich müssen Fällzeit und Artenschutz berücksichtigt werden.
Geschützte Bäume dürfen grundsätzlich nicht ohne die erforderliche Genehmigung gefällt werden. Unabhängig davon können auch besetzte Nester, Fledermausquartiere oder andere geschützte Lebensstätten eine Fällung verhindern.
Der Antrag wird bei der zuständigen kommunalen Behörde gestellt. Häufig werden Angaben zu Baumart und Stammumfang, Fotos, ein Lageplan und eine Begründung benötigt. Bei Gefahrbäumen kann zusätzlich eine fachliche Beurteilung oder ein Baumgutachten erforderlich sein.
Wer einen geschützten Baum ohne erforderliche Genehmigung fällt, muss je nach geltender Regelung mit einem Bußgeld rechnen. Zusätzlich können Ersatzpflanzungen, Ausgleichszahlungen oder weitere naturschutzrechtliche Folgen angeordnet werden.
Die häufig genannte pauschale Aussage, dass zwischen 1. März und 30. September überhaupt keine Bäume gefällt werden dürfen, ist zu einfach. § 39 BNatSchG unterscheidet nach Standorten und enthält Ausnahmen. Der besondere Artenschutz gilt zusätzlich unabhängig vom Zeitraum.

Johannes

Kommentare

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    […] es eine Satzung, solltest du prüfen, ob dein Baum darunter fällt und ob vor der Fällung eine Genehmigung notwendig […]

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