Wann darf man Bäume fällen? Häufig lautet die pauschale Antwort: nur zwischen Oktober und Februar. Ganz so einfach ist die Rechtslage allerdings nicht.
Das Bundesnaturschutzgesetz enthält zwar eine Schutzzeit vom 1. März bis zum 30. September. Sie gilt bei Bäumen aber nicht automatisch für jeden Baum an jedem Standort. Gleichzeitig können kommunale Baumschutzsatzungen, Schutzgebiete und vor allem der Artenschutz eine Baumfällung auch außerhalb dieser Zeit einschränken.
Für Gartenbesitzer bedeutet das: Die Monate Oktober bis Februar sind in der Praxis meist der unkomplizierteste Zeitraum für eine geplante Baumfällung. Eine automatische Erlaubnis ist das aber nicht.
Aus meiner Sicht als Landschaftsarchitekt sollte deshalb vor jeder größeren Baumfällung kurz geprüft werden, welcher Schutz am konkreten Standort gilt und ob der Baum von Vögeln, Fledermäusen oder anderen geschützten Tieren genutzt wird.
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Das Wichtigste in Kürze
- Für geplante Baumfällungen sind Oktober bis Ende Februar grundsätzlich der sinnvollste Zeitraum.
- Die häufig genannte Schutzzeit vom 1. März bis 30. September gilt nach § 39 BNatSchG nicht pauschal für jeden Baum an jedem Standort.
- Hecken, Gebüsche und andere Gehölze werden im Gesetz anders behandelt als Bäume.
- Artenschutz gilt ganzjährig: Besetzte Vogelnester, Fledermausquartiere und andere geschützte Fortpflanzungs- oder Ruhestätten können eine Fällung verhindern.
- Kommunale Baumschutzsatzungen können zusätzlich eine Genehmigung verlangen.
- Auch zwischen Oktober und Februar darf ein geschützter Baum deshalb nicht automatisch gefällt werden.
Wann darf man Bäume fällen?
Wenn du eine Baumfällung frei planen kannst, würde ich sie grundsätzlich auf die Zeit zwischen 1. Oktober und Ende Februar legen.
In diesen Monaten gibt es weniger Konflikte mit Brut- und Fortpflanzungszeiten vieler Tierarten. Gleichzeitig liegt dieser Zeitraum außerhalb der Schutzzeit, die § 39 Bundesnaturschutzgesetz für bestimmte Bäume und Gehölze vorsieht.
Aber auch im Winter solltest du vor einer Fällung drei Punkte prüfen:
- Gilt eine Baumschutzsatzung?
- Ist der Baum oder Standort anderweitig geschützt?
- Nutzen geschützte Tiere den Baum als Lebensstätte?
Erst wenn diese Fragen geklärt sind, lässt sich zuverlässig beurteilen, ob der Baum tatsächlich gefällt werden darf.
Wann darf man keine Bäume fällen?
Eine Baumfällung kann insbesondere dann unzulässig sein, wenn:
- der Baum unter eine kommunale Baumschutzsatzung fällt und keine erforderliche Genehmigung vorliegt,
- sich ein besetztes Vogelnest im Baum befindet,
- Fledermäuse oder andere besonders geschützte Tiere Baumhöhlen oder Spalten nutzen,
- eine geschützte Fortpflanzungs- oder Ruhestätte zerstört würde,
- der Baum als Naturdenkmal besonders geschützt ist,
- weitere Regeln eines Schutzgebietes gelten,
- oder die Baumfällung unter das zeitliche Verbot des § 39 BNatSchG fällt.
Deshalb reicht es nicht, lediglich auf den Kalender zu schauen.
Merksatz: Oktober bis Februar ist der günstigste Zeitraum für eine geplante Baumfällung. Ob sie tatsächlich erlaubt ist, hängt aber zusätzlich von Artenschutz, Standort und den örtlichen Vorschriften ab.
Baum fällen vom 1. März bis 30. September: Was gilt wirklich?
Hier entstehen besonders viele Missverständnisse.
§ 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit vom 1. März bis 30. September unter anderem das Beseitigen bestimmter Bäume und Gehölze.
Bei Bäumen enthält das Gesetz aber eine wichtige Einschränkung. Erfasst werden Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen.
Deshalb ist die Aussage:
„Vom 1. März bis 30. September darf man in Deutschland keinen Baum fällen.“
so pauschal nicht richtig.
Was gilt für Bäume im Hausgarten?
Gerade beim privaten Garten wird es komplizierter. Die Einordnung einer Fläche als „gärtnerisch genutzte Grundfläche“ wird in der Praxis nicht überall identisch gehandhabt.
Einige Behörden ordnen typische Hausgärten dieser Ausnahme zu. Andere Behörden legen den Begriff enger aus.
Genau deshalb würde ich mich bei einer geplanten Fällung zwischen März und September nicht allein auf eine allgemeine Aussage aus dem Internet verlassen. Ein kurzer Anruf bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde oder der Gemeinde schafft hier wesentlich mehr Sicherheit.
Unabhängig davon bleibt der besondere Artenschutz bestehen.
Baum fällen in der Brutzeit: Der Artenschutz gilt trotzdem
Bei der Frage „Baum fällen während der Brutzeit“ ist § 44 Bundesnaturschutzgesetz mindestens genauso wichtig wie die bekannte Schutzzeit aus § 39.
Europäische Vogelarten sowie zahlreiche andere Tierarten sind besonders geschützt. Unter anderem dürfen geschützte Tiere nicht getötet und bestimmte Fortpflanzungs- oder Ruhestätten nicht beschädigt oder zerstört werden.
Das bedeutet:
Auch wenn eine Baumfällung aufgrund des Standorts grundsätzlich zulässig wäre, darfst du nicht einfach einen Baum mit einem besetzten Vogelnest fällen.
Dasselbe gilt beispielsweise für relevante Fledermausquartiere oder andere geschützte Lebensstätten.
Baum fällen während der Nistzeit
Eine starre „Nistzeit“, nach deren Ende jeder Baum bedenkenlos gefällt werden kann, gibt es deshalb nicht.
Brutzeiten unterscheiden sich zwischen den Vogelarten. Außerdem können bestimmte Baumhöhlen oder andere regelmäßig genutzte Fortpflanzungs- und Ruhestätten auch dann geschützt sein, wenn gerade kein Tier sichtbar darin sitzt.
Bei alten Bäumen mit:
- Spechthöhlen,
- Faulstellen und größeren Hohlräumen,
- abstehender Rinde,
- Spalten,
- alten Nestern
ist deshalb besondere Aufmerksamkeit sinnvoll.
Bei Unsicherheit sollte ein Fachbetrieb oder eine fachkundige Person den Baum vor der Fällung kontrollieren.
Vogelschutz beim Baumfällen: Nicht nur von März bis September wichtig
Die Begriffe „Vogelschutzzeit“, „Brutzeit“ und „Schonzeit“ werden häufig gleichgesetzt. Rechtlich sind die Zusammenhänge aber differenzierter.
Die Zeit vom 1. März bis 30. September stammt aus § 39 BNatSchG. Der besondere Artenschutz nach § 44 gilt dagegen ganzjährig.
| Regelung | Was bedeutet sie? |
|---|---|
| § 39 BNatSchG | Regelt unter anderem zeitliche Beschränkungen für bestimmte Bäume und Gehölze vom 1. März bis 30. September. |
| § 44 BNatSchG | Schützt besonders geschützte Tiere sowie bestimmte Fortpflanzungs- und Ruhestätten unabhängig von einer pauschalen Jahreszeit. |
| Baumschutzsatzung | Kann zusätzlich festlegen, welche Bäume nur mit Genehmigung gefällt werden dürfen. |
Für die Praxis ist deshalb nicht die Frage entscheidend: „Ist gerade Vogelschutzzeit?“
Sondern:
Welche Schutzvorschriften gelten für genau diesen Baum?
Wann darf man Bäume schneiden?
Eine Baumfällung und ein Baumschnitt sind rechtlich nicht automatisch dasselbe.
§ 39 BNatSchG lässt ausdrücklich schonende Form- und Pflegeschnitte zu, die dem Entfernen des Zuwachses oder der Gesunderhaltung von Bäumen dienen.
Auch hierbei gilt allerdings der Artenschutz.
Wenn in einem Ast ein besetztes Nest liegt, darfst du ihn nicht einfach deshalb abschneiden, weil ein Pflegeschnitt grundsätzlich zulässig wäre.
Bäume schneiden während der Brutzeit
Gerade während der Brutzeit würde ich größere Kronenarbeiten deshalb sorgfältig vorbereiten.
Vor dem Schnitt sollte geprüft werden, ob sich:
- Nester in der Krone,
- bewohnte Höhlen,
- Fledermausquartiere
- oder andere relevante Lebensstätten
im Arbeitsbereich befinden.
Bei einem großen oder alten Baum gehört diese Kontrolle aus meiner Sicht ohnehin zu einer professionellen Baumpflege.
Unterschied zwischen Baum und Hecke ist wichtig
Bei Hecken ist die gesetzliche Regelung strenger formuliert.
§ 39 BNatSchG nennt neben bestimmten Bäumen ausdrücklich Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze. Diese dürfen vom 1. März bis 30. September grundsätzlich nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden.
Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben zulässig.
Wenn du eine Hecke nur pflegen möchtest, findest du dazu auch unseren Ratgeber zu den Kosten für das Schneiden einer Hecke.
Soll eine Hecke komplett entfernt werden, findest du weitere Informationen im Beitrag Hecke entfernen: Kosten und Preisbeispiele.
Brauche ich eine Genehmigung zum Baumfällen?
Das kann nicht bundesweit pauschal beantwortet werden.
Viele Städte und Gemeinden haben eigene Baumschutzsatzungen oder Baumschutzverordnungen. Darin kann beispielsweise geregelt sein, dass bestimmte Bäume ab einem festgelegten Stammumfang geschützt sind.
Welche Bäume erfasst werden, unterscheidet sich je nach Kommune. Unterschiede kann es unter anderem geben bei:
- Stammumfang,
- Baumart,
- Anzahl der Stämme,
- Standort des Baumes,
- Ausnahmen für Obst- oder bestimmte Nadelbäume.
Deshalb lohnt sich vor der Fällung eine einfache Suche nach:
„Baumschutzsatzung + deine Stadt oder Gemeinde“
Gibt es eine Satzung, solltest du prüfen, ob dein Baum darunter fällt und ob vor der Fällung eine Genehmigung notwendig ist.
Wichtig: Eine kommunale Fällgenehmigung hebt den Artenschutz nicht automatisch auf. Auch bei einer genehmigten Baumfällung müssen geschützte Tiere und ihre geschützten Lebensstätten berücksichtigt werden.
Wann darf ein gefährlicher Baum gefällt werden?
Droht ein Baum umzustürzen oder brechen größere Äste aus, kann schnelles Handeln notwendig sein.
Bei einer tatsächlichen Gefahr für Menschen, Gebäude oder Verkehrsflächen bestehen je nach Situation Ausnahmen und Handlungsmöglichkeiten. Trotzdem würde ich bei einer nicht unmittelbar akuten Situation zunächst den Zustand dokumentieren und die zuständige Behörde oder einen qualifizierten Baumpfleger einschalten.
Bei einem großen Baum ist außerdem die fachgerechte Fällung selbst ein Sicherheitsproblem. In kleinen Gärten kann ein Baum häufig nicht einfach in einem Stück umgelegt werden. Stattdessen wird er beispielsweise mittels Seilklettertechnik oder Hubarbeitsbühne Stück für Stück abgetragen.
Was eine solche Arbeit kostet, findest du ausführlich in unserem Ratgeber Baumfällung Kosten: Damit musst du pro Baum rechnen.
Meine Checkliste vor einer Baumfällung
Bevor die Motorsäge angesetzt wird, würde ich diese Punkte nacheinander prüfen:
- Standort klären: Wo steht der Baum und welche Vorschriften gelten dort?
- Baumschutzsatzung prüfen: Ist der Baum kommunal geschützt?
- Genehmigung klären: Muss die Fällung beantragt werden?
- Artenschutz prüfen: Gibt es Nester, Baumhöhlen oder andere Lebensstätten?
- Fällzeitpunkt wählen: Wenn möglich Oktober bis Februar.
- Gefahren beurteilen: Gebäude, Nachbargrundstücke, Straßen und Leitungen berücksichtigen.
- Fachbetrieb beauftragen: Bei großen Bäumen oder schwierigen Standorten nicht selbst experimentieren.
Gerade bei großen Altbäumen ist übrigens nicht automatisch die Fällung die beste Lösung. Ein qualifizierter Baumpfleger kann beurteilen, ob eine Kronenpflege, Totholzentfernung oder andere Maßnahme ausreicht, um einen Baum sicher zu erhalten.
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Wann ist die beste Zeit zum Baumfällen?
Recht und Praxis sind hier ausnahmsweise ziemlich gut miteinander vereinbar.
Wenn du den Termin frei wählen kannst, sind Spätherbst und Winter meist die beste Zeit.
Dafür sprechen mehrere Gründe:
- geringeres Konfliktpotenzial mit Brutvögeln,
- die Schutzzeit des § 39 BNatSchG ist beendet,
- Laubbäume sind häufig unbelaubt und dadurch leichter zu beurteilen und zu bearbeiten,
- viele Fällarbeiten lassen sich in dieser Jahreszeit besser planen.
Trotzdem gilt auch im Januar: Erst prüfen, dann fällen.
Ein Fledermausquartier, eine geschützte Baumhöhle oder eine kommunale Baumschutzsatzung verschwindet schließlich nicht mit dem ersten Frost.
Mein Fazit: Oktober bis Februar ist die beste Orientierung
Auf die Frage „Wann darf man Bäume fällen?“ lautet die praktische Antwort: Plane eine reguläre Baumfällung möglichst zwischen 1. Oktober und Ende Februar.
Die häufig wiederholte Aussage, dass vom 1. März bis 30. September grundsätzlich kein Baum gefällt werden darf, ist allerdings zu pauschal. § 39 BNatSchG unterscheidet bei Bäumen nach dem Standort.
Noch wichtiger ist aus meiner Sicht: Artenschutz und kommunaler Baumschutz gelten unabhängig von dieser einfachen Kalenderregel.
Prüfe deshalb vor einer Fällung die örtliche Baumschutzsatzung und den Baum selbst auf Nester, Höhlen und andere Lebensstätten. Bei alten, großen oder schwer zugänglichen Bäumen würde ich ohnehin einen qualifizierten Baumpfleger hinzuziehen.
FAQ: Wann darf man Bäume fällen?
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